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Veranstaltungsarchiv 2015

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Dr. Klahr mit Gitta Connemann und Dr. Kreft beim Podiumsgespräch in Holtland
MdB Gitta Connemann, Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr (rechts) und der Palliativmediziner Dr. Matthias Kreft brachten neben vielen Informationen auch sehr persönliche Erfahrungen zum Thema "Sterben in Würde" in die Informations-und Diskussionsveranstaltung des CDU-Samtgemeindeverbandes Hesel im Gemeindehaus der Evangelisch-lutherischen Marienkirchengemeinde Holtland ein. (Foto: Hannegreth Grundmann)

Sterben in Würde
Podiumsgespräch mit MdB Gitta Connemann und Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr über Sterbebegleitung


"Sterben in Würde" - darüber diskutierten jetzt auf Einladung des CDU-Samtgemeindeverbandes Hesel der Regionalbischof für den Sprengel Ostfriesland-Ems, Dr. Detlef Klahr, die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und der Leiter des ambulanten Palliativ-Stützpunktes Ammerland-Uplengen, Dr. Matthias Kreft. Die CDU-Vorsitzende aus Hesel, Melanie Nonte, brachte die Thematik in ihrer Begrüßung auf den Punkt: "Gibt es ein Recht auf Hilfe beim Sterben?"

Die aktuelle Debatte im Deutschen Bundestag
"Im November wird der Deutsche Bundestag über fünf Anträge zur Suizidbeihilfe abstimmen. Es ist für uns alle eine höchst persönliche Entscheidung. Deshalb gibt es kein Richtig oder Falsch. Diese Veranstaltung hilft mir bei der Entscheidungsfindung", sagte Connemann.

Sie verstand es, die Zuhörer in das komplexe, schwere und hoch emotionale Thema einzubeziehen. Connemann gab Informationen über die derzeitige gesetzliche Regelung in Deutschland und den übrigen EU-Staaten. Und sie stellte die fünf Anträge vor, die gerade erst einige Tage vorher im Deutschen Bundestag eingebracht wurden.

"Wir sind uns weitgehend einig: Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben. Aber die Frage ist: Soll Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein?", fasste Connemann die Debatte im Bundestag zusammen. "Egal, für welchen Antrag wir uns am Ende entscheiden, das Thema der Palliativversorgung hat in Deutschland Fahrt aufgenommen.

Es liegt jetzt der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vor", sagte die Bundestagsabgeordnete. Und das sei gut. "Wir brauchen mehr und intensivere Palliativ- und Hospizangebote."

Die kirchliche Position
Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr stellte die kirchliche Position vor. Klahr sprach sich gegen eine Ausweitung der bestehenden Gesetzesregelung aus und forderte den Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit. Nötig sei auch eine Enttabuisierung von Sterben und Tod in der Gesellschaft. Wichtig sei ein lebenslanges Einüben in das Sterben.

Insbesondere wandte sich der Regionalbischof gegen die Formulierung eines selbstbestimmten Sterbens: "Ich bin skeptisch, ob es Selbstbestimmung in dem Sinne überhaupt gibt. Wann kann ich sicher sein, selbst zu entscheiden oder doch von meinen Schmerzen, Ängsten oder anderen Menschen fremdbestimmt zu sein?" Schon der bekannte Philosoph Immanuel Kant habe davon gesprochen, dass es gerade angesichts der Selbsttötung keine Selbstbestimmung gebe.

Zudem sagte der Regionalbischof: "Die vielen Sterbebegleitungen habe ich als Geschenk empfunden. Dabei wurde mir deutlich, wie gut es ist, auch im Sterben noch Zeit zum Lernen zu haben, Zeit zum Loslassen und zum Vergeben. Sterben als Teil des Lebens zu begreifen, hat unsere Gesellschaft leider verlernt. Ich will in dem Land, in dem ich lebe, nicht zum Sterben genötigt werden!"

Sterben in Würde mit palliativmedizinischer Begleitung
Wie ein Sterben in Würde und auch in den meisten Fällen ohne Schmerzen möglich ist, zeigte Dr. med. Matthias Kreft mit einem Film über palliativmedizinische Betreuung. "Als Palliativmediziner sehe ich es als meine Aufgabe an, einen würdevollen Tod zu ermöglichen. Mit den Sterbenden mitzugehen, ist eine Aufgabe für uns alle. Dabei spielen dann letztlich die Schmerzmedikamente eine untergeordnete Rolle."

Kreft machte deutlich, dass die Palliativmedizin bisher noch viel zu wenig bekannt sei, auch bei Ärzten und Pflegepersonal, und sprach sich dafür aus, dass Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime ihre palliative Kompetenz erweitern. Wichtig sei ihm auch, es den Menschen zu ermöglichen, Zuhause zu sterben. 90 Prozent würden sich das wünschen, aber nur 20 Prozent könnte bisher dieser Wunsch erfüllt werden.

Kreft sieht es als ärztliche Pflicht an, einen Menschen, der im Sterben liegt, auch sterben zu lassen. Den Sterbeprozess und Tod sieht Kreft als ein Hineingeborenwerden in eine neue Situation "Ein Leben möchte auch zu Ende gelebt werden. Ich plädiere dafür, dem Leben eine Chance zu geben: Leben bis zuletzt! Auch den Kindern sollte eine Chance gegeben werden, den Eltern in dieser Phase etwas zurückzugeben", sagte der Palliativmediziner.

(Juli 2015)

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